Qualifikation
Qualifikationen
Berechtigungen
Ersatz der Facharbeiterprüfung in der Hauptfachrichtung Landwirtschaft.
Verkürzung der Lehrzeit um mindestens 1 Jahr für landwirtschaftliche Lehrberufe (verkürzte Anschlusslehre).
Verkürzung der Lehrzeit um 1 Jahr für alle Lehrberufe, für die in der Lehrberufsliste eine drei-, dreieinhalb- oder vierjährige Lehrzeit festgelegt wurde.
Entfall des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung
Zugang zur Berufsreifeprüfung
Zugang zu den 3-jährigen Aufbaulehrgängen der höheren Land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten
Zugang zu berufsbildenden höheren Schulen
Entsprechend § 6 Abs. 2 Z 2 des Steiermärkischen Pflanzenschutzmittelgesetzes, LGBl. II Nr. 87/2012, wird bestätigt, dass im Rahmen der Ausbildung an der land- und forstwirtschaftlichen Fachschule die Kenntnisse gemäß Anhang I der Richtlinie 2009/128/EG erworben wurden.
-Entsprechend § 5 Abs. 1 Z 3 der Tiertransport-Ausbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 92/2008, wird bestätigt, dass im Rahmen der Ausbildung an der land- und forstwirtschaftlichen Fachschule die Kenntnisse gemäß Anhang IV der
Verordnung (EG) Nr. 1/2005 erworben wurden.
Freiwillige Zusatzqualifikationen
Forstfacharbeiterprüfung im 3. Jahrgang
Biozertfikat (Berechtigung zum Umstieg auf einen Biobetrieb)
ECDL - Europäischer Computerführerschein
Schweißzertifikat MAG (Prüfung am WIFI Graz)
Steirische Fischerprüfung
Führerscheinkurse der Klassen: A, F, L17
Jagdkurs