Fachbereich Land- und Ernährungswirtschaft
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Aufnahme: Nach der 8. Schulstufe
Dauer: Drei bis vier Vollschuljahre
Aufbauend auf den/die einschlägigen Facharbeiter/in für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement können berufliche Qualifikationen und Berufsabschlüsse in den Berufsfeldern "Gesundheit und Soziales", "Tourismus und Betriebsdienstleistung", "Büro und Handel" sowie "Gartenbau und Floristik" erzielt werden. Die Förderung der persönlichen Entwicklung der Jugendlichen steht im Mittelpunkt der Ausbildung. Die gute Erreichbarkeit und die kleinen, überschaubaren Einheiten mit teilweise angeschlossenen Schülerheimen sind Garanten für "Geborgen sein" und "sich Wohlfühlen"!
Berechtigungen - Berufsabschlüsse - Zertifkikate
Berechtigungen nach der 1. Klasse Fachschule:
• Abschluss der Pflichtschule (9. Schulstufe)
Berechtigungen nach erfolgreichem Besuch der 2. Klasse Fachschule:
• Ersatz von bis zu 12 Lehrmonaten in den Lehrberufen Bürokaufmann/frau, Hotel- und
Gastgewerbeassistent/in, Koch/Köchin, Restaurantfachmann/frau und Gärtner/in.
• Ersatz von Lehrjahren (verkürzte Anschlusslehre) für landwirtschaftliche Lehrberufe.
• Ausbildung zum/zur Office-AssistentIn in Kooperation mit dem WIFI Steiermark.
• Übertritt in Schulen für Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege und Schulen für
Kinder- und Jugendlichenpflege (Mindestalter 17 Jahre)
• Übertritt in die 2. Klasse der Höheren Lehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft
Eggenberg.
• Übertritt in das 3. Semester einer Land- und forstwirtschaftlichen Fachschule eines anderen
Fachbereiches.
Berechtigung nach erfolgreichem Besuch der 3. Klasse Fachschule:
• Facharbeiter/in für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
Je nach Schulschwerpunkt können weitere Berufsabschlüsse erzielt werden:
• Ausbildung zum/zur Heimhelfer/in, zum/zur Kinderbetreuer/in und zum/zur Tagesmutter/vater
• Ausbildung zur Bürofachkraft im medizinischen Bereich in Kooperation mit dem
WIFI Steiermark
• Ausbildung zum/zur Betriebsdienstleister/in und Bürokaufmann/frau
• Ausbildung zum/zur Restaurantfachmann/frau und Koch/Köchin
• Ersatz von 12 Lehrmonaten in jedem Lehrberuf
• Ersatz der Unternehmerprüfung
• Einstieg in den einjährigen Pflegehilfelehrgang der Fachschulen Schloß Stein und
Maria Lankowitz und des Bildunggshauses St. Martin
• Einstieg in den einjährigen Lehrgang für Pferdewirtschaft an der FS Grottenhof-Hardt unter
Berücksichtigung der Aufnahmekriterien
• Einstieg in die 3-jährigen Aufbaulehrgänge der Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS)
• Zugang zur Berufsreifeprüfung und weiter zur Fachhochschule
4-jähriges Schulmodell
Der/die Schüler/in entscheidet, ob er/sie das 3-jährige bzw. das 4-jährige Modell an der Fachschule wählt.
Im 4-jährigen Modell absolviert der/die Schüler/in ein 1-jähriges Praktikum im Anschluss an die 3. Klasse, damit er/sie dann nahtlos zur Lehrabschlussprüfung bei der Wirtschaftskammer antreten kann.
Mit diesem Modell hat der Jugendliche die Möglichkeit, direkt zu seinem Berufsabschluss zu gelangen.
In diesem Schulmodell beträgt die Praxiszeit 15 Monate, wobei 3 Monate nach Abschluss des 4. Semesters bis spätestens zum Ende des dritten Unterrichtsjahres und weitere 12 Monate bis zum Ende des vierten Unterrichtsjahres nachzuweisen sind.
• Das 12-monatige Praktikum im 4. Ausbildungsjahr kann voll oder teilweise in
landwirtschaftlichen Betrieben, in Sozialeinrichtungen sowie in Handels-, Gewerbe-
oder Industriebetrieben der EU-Länder abgelegt werden, wobei mindestens 10 Monate
Fremdpraxis mit Nachweis erforderlich sind und max. 2 Monate Heimpraxis möglich sind.
• Als Fremdpraxisnachweis dient eine schriftliche Bestätigung über diesen Zeitraum und
eine verbale Beurteilung vom Praxisbetrieb. Diese Praxiszeit kann auf mehreren Betrieben
absolviert werden.
• Der/die Praktikant/in wird angehalten, dass er/sie sich einmal im Monat an der Fachschule
bei dem/der zugeteilten Begleitlehrer/in melden muss (Telefon, E-Mail, ...), damit die
Fachschule nachvollziehen kann, ob das Praktikten/innenverhältnis noch aufrecht ist.
Sollte diese Meldung ausbleiben, wird der/die Schüler/in vom Schulbesuch abgemeldet.
• Das Praktikanten/innenverhältnis wird mit dem von der Arbeiterkammer empfohlenen
Parktikanten/innen-Arbeitsvertrag abgesichert
• Für dieses Praxisjahr soll für die Praktikanten/innen die Schüler/innenhaftpflichtversicherung
fortgeführt werden.
• Sollte der/die Praktikant/in während der Praxiszeit erkranken, so ist neben dem Praxisbetrieb
auch die Fachschule zu verständigen.
• Während dem Praktikum hat der/die Praktikant/in monatliche Aufzeichnungen über seine/ihre
Tätigkeiten zu führen, die vom Praxisbetrieb bestätigt werden.
• Nach Vorlage des Praxisnachweises/der Praxisnachweise für das geforderte Zeitausmaß und
der verbalen Beurteilung/en vom Praxisbetrieb erhält der/die Schüler/in das Abschlusszeugnis
der 4-jährigen Fachschule.